Bauförderung

„Klimafreundliches bauen wird belohnt“

BayFHolz – Holzbauzuschuss – das Bayerische Holzbauförderprogramm

Alle Bauherren in Bayern, die ein Holzhaus bauen, können den Holzbauzuschuss beantragen. Das neue Holzbauförderprogramm zielt darauf ab, endliche Ressourcen durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen zu schonen. Voraussetzung um die Klimaprämie für Holzhäuser zu erhalten ist, dass die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus Holz bestehen muss. Es wird dann mittels eines Berechnungstools die Menge des gebundenen Kohlenstoffs nachgewiesen.

Pro Tonne der in den Holzbauelementen gebundenen Kohlenstoffmenge, also pro m3 Massivholzwand, erhält man eine Förderung in Höhe von 500 €.

Förderfähig sind Neubau, Erweiterung und Aufstockung mehrgeschossiger Wohngebäude (mit mindestens 3 Wohneinheiten). Ebenso werden kommunale Gebäude wie Verwaltungsgebäude, sowie soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten gefördert. Von dieser Förderung können also Städte, Gemeinden, Unternehmen und Privatleute profitieren.

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau der Kfw“

Seit 01.01.2023 können Bauherren wieder Anträge auf Neubauförderung stellen, um zinsverbilligte Kredite bis 150.000 € zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die gekaufte oder gebaute Immobilie besonders klimafreundlich sein muss. Anträge für die Förderung können von Bauherren, Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren gestellt werden.

„Familien mit Kindern profitieren zusätzlich“

Familien mit einem Gesamteinkommen bis zu 60.000 € können seit 01.06.2023, je nach Anzahl der Kinder, bis zu 240.000 € als zinsvergünstigtes Darlehen aufnehmen.

Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wurde das Baukindergeld, welches am 31.12.2022 eingestellt wurde, abgelöst.

Für welche Gebäude kann die Förderung beantragt werden?

Gefördert wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Die Immobilie muss einen technischen Standard erfüllen, genauer: den strengen Energiestandard EH 40 bedeutet, dass die Immobilie maximal 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, im Vergleich zu einer üblichen Referenzimmobilie.

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