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Brennen Holzhäuser leichter als Häuser aus Stein?

Ein Fachmann erklärt, worauf es im Brandfall ankommt und welche Vorschriften gelten!

Brandschutz im Holzbau für leimfreie Massivholzhäuser

Bauliche Anlagen wie beispielsweise Ein- oder Mehrfamilienhäuser müssen nach dem aktuell gültigen Baurecht in Bayern bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen, welche nach der bayerischen Bauordnung im Abschnitt zum Brandschutz niedergeschrieben sind. Dieser beschreibt im Wesentlichen, dass alle Gebäude so errichtet werden müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr möglich sind.

Die brandschutztechnischen Anforderungen zur Eingrenzung bei der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch beinhalten exemplarisch raumabschließende Bauteile wie Wände sowie Öffnungen in diesen Bauteilen durch Türen und Fenster.

In diesem Rahmen bieten leimfreie Massivholzhäuser hinsichtlich des Brandschutzes eine ebenso adäquate Lösung wie das gemauerte Ziegelhaus. Hierbei erfüllt ein Massivholzhaus alle baurechtlichen Vorgaben an die Feuerwiderstandsfähigkeit und deren Standsicherheit. Diese beziehen sich auf exemplarisch auf Wände bezugnehmend auf die tragenden und aussteifenden Bauteile im Brandfall und bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung.

Der strukturelle und konstruktive, mehrschichte und leimfreie Massivholzwandaufbau bietet einen widerstandsfähigen Schutz gegen die Einwirkung eines Schadfeuers. Baustoffe aus Holz haben die positive Eigenschaft, bei einem Brand eine Holzkohleschicht zu entwickeln, die den Kern vor der Hitze schützt und die Abbrandgeschwindigkeit verlangsamt. Wissenschaftliche Studien ermittelten bei Holz einen Abbrand von etwa 2 Zentimetern in 30 Minuten bei Temperaturen eines gewöhnlichen Zimmerbrandes. Diesbezüglich kann die Tragfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile lange genug gewährleistet werden.

Bauteile im Baugewerbe aus Holz bieten gegenüber anderen Baustoffen wie Stahl oder Beton noch weitere Vorteile. Beispielsweise findet kein schlagartiges Versagen und Einstürzen der Wände und Decken statt, sobald definierte Temperaturen überschritten werden. Dies hat entsprechend zur Folge, dass nach gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Brandschutzes auch Gebäude größeren Ausmaßes wie Mehrparteienhäuser oder ähnliches aus Holz gefertigt werden können.

Als Fazit kann für den Brandschutz im Holzbau festgehalten werden, dass sich diese zwei Bereiche nicht widersprechen. Vielmehr ist Holz ein geeigneter Baustoff, der richtig verwendet, zu einer hohen Sicherheit im Falle eines Brandfalls beitragen kann und alle gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelungen erfüllt.

Ein Artikel von:

Dominic Uhlhorn
M.Eng. 
Brandamtmann

FAQ für Bauherren

Ja. Massivholz verhält sich im Brand berechenbar: Es bildet an der Oberfläche eine
Holzkohleschicht, die das darunterliegende Holz schützt. Dadurch bleiben Wände und Decken lange
tragfähig und bieten ausreichend Zeit für Flucht und Rettung.

Dünnes Holz (z. B. Bretter) brennt schnell. Massives Holz ist dagegen schwer entflammbar
und glimmt eher an der Oberfläche, statt schnell durchzubrennen. Beton und Stahl verlieren im
Brandfall ebenfalls sehr schnell ihre Tragfähigkeit – Holz ist da sogar oft im Vorteil.

 

Bei einem normalen Einfamilienhaus sind die Anforderungen geringer als bei
Mehrfamilienhäusern. In der Regel reicht ein Feuerwiderstand von 30 Minuten (REI 30). Das
bedeutet: Wände und Decken müssen mindestens 30 Minuten standhalten, bevor ihre Tragfähigkeit
oder Dichtigkeit beeinträchtigt wird.

Nicht unbedingt. Viele Massivholzwände erfüllen die Anforderungen schon ohne
zusätzliche Schichten. Wenn sichtbares Holz gewünscht ist, wird das im Brandschutznachweis
berücksichtigt und geprüft.

 

Nein. Die Versicherungsprämien sind bei Massivholzhäusern in der Regel vergleichbar mit
Häusern aus Mauerwerk. Entscheidend ist eher die Nutzung (z. B. Einfamilienhaus vs. Gewerbe).

Der Architekt oder Planer erstellt einen Brandschutznachweis und stimmt ihn mit dem
Bauamt ab. Als Bauherr müssen Sie sich nicht um Details kümmern, sollten aber das Thema bei der
Planung ansprechen.

Technische Übersicht – Normen Feuerwiderstandsklassen
für Architekten/ Planer

  • Maßgeblich sind die Landesbauordnungen (LBO) und ggf. die Musterbauordnung (MBO).
  • Für Bauteile aus Holz gelten die DIN EN 1995-1-2 (Eurocode 5, Teil Brandschutz) sowie die zugehörigen Nationalen Anhänge.
  • Prüfungen und Klassifizierungen erfolgen nach DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstandsklassen) und DIN EN 13501-1 (Baustoffklassen).
  • DIN 4102 Teil 4  (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile)

Keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse

  • Erforderlich: feuerhemmende Bauteile (REI 30).
  • Tragende und aussteifende Bauteile: mindestens REI 30.
  • Dachkonstruktionen: häufig ohne besondere Anforderungen, sofern kein Aufenthaltsraum im Dach.
  • Erforderlich: feuerhemmende Bauteile (REI 30).
  • Tragende und aussteifende Bauteile: mindestens REI 30.
  • REI 30 →   Raumabschließende tragende Wände – feuerhemmend (30 Minuten)
  • EI 30 →     Raumabschließende nichttragende Wände – feuerhemmend (30 Minuten)
  • REI 30 →   Raumabschließende Decken – feuerhemmend (30 Minuten)
  • R 30 →      Tragende Stützen und Wände ohne Raumabschluss – feuerhemmend (30 Minuten)
  • REI 60 → hochfeuerhemmend (60 Minuten)
  • REI 90 → feuerbeständig (90 Minuten)

R = Tragfähigkeit (Resistance)
E = Raumabschluss (Integrity)
I = Wärmedämmung (Insulation)

  • Massivholz ≥ 40 mm Dicke → D-s2, d0 oder besser
  • Mit brandschutztechnischen Nachweisen (z. B. durch Klassifizierungsberichte) kann Massivholz als schwer entflammbar (B-s2, d0) eingestuft werden.
Weitere spannende Einblicke in den leimfreien Massivholzbau:

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KONTAKT

R3 Massivholzbau GmbH
Energiestraße 4a
86925 Fuchstal

ERREICHBARKEIT

Montag bis Freitag
08.00 – 17.00 Uhr

Thomas Fürmetz

Thomas Fürmetz

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Ich bin Ihr Ansprechpartner für den Massivholzbau.

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